Härtefallregelung für AlG2, Hartz4, Insolvenz
Härtefallregelung für Zahnersatz : Bei der Härtefallregelung werden die Einkommensverhältnisse der betroffenen Patienten besonders berücksichtigt. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf den doppelten Zuschuss. Dieser Zuschuss kann ausreichen um bei uns einen Patienten ohne Zuzahlung oder mit einem sehr geringen Eigenanteil zu versorgen.