Zusätzlicher Festzuschuss:

Versicherte erhalten zum Zahnersatz einen zusätzlichen Festzuschuss, höchstens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, wenn sie ansonsten unzumutbar belastet würden. Versicherte, die ansonsten unzumutbar belastet würden und die beim Zahnersatz ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch nehmen, erhalten von der Krankenkasse auch die ggf. im Einzelfall über den doppelten Festzuschuss hinausgehenden tatsächlich entstehenden Kosten. Im Klartext heißt das, dass sog. Härtefälle auch zukünftig 100 % der Kosten der Regelversorgung von der Krankenkasse erhalten.
Wählen als Härtefall anerkannte Versicherte einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleichartigen oder einen andersartigen Zahnersatz, zahlen die Krankenkassen lediglich den doppelten Festzuschuss.